Eine Rücklastschrift entsteht, wenn eine Abbuchung per Lastschriftverfahren von Ihrem angegebenen Bankkonto nicht erfolgen kann. Gründe dafür können die mangelnde Deckung des Kontos, ein Widerspruch bei Ihrer Bank sowie nicht korrekte Bankdaten sein. Sollte einer der oben genannten Gründe zu einer Rücklastschrift führen, so können hierfür Bearbeitungsgebühren entstehen.
Rücklastschriften führen zu einem Aussetzen des Lastschriftverfahrens. Eine weitere Aufladung Ihres FONIC Kontos ist daher nicht mehr möglich. Um die Teilnahme am Lastschriftverfahren wieder zu ermöglichen, müssen Sie den offenen Betrag innerhalb von 7 Tagen überweisen. Eine korrekte und schnelle Verbuchung des überwiesenen Betrages kann gewährleistet werden, wenn Sie Ihre FONIC Mobilfunknummer als Verwendungszweck in der Überweisung angeben. Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Überweisung bis zu sieben Werktage dauern kann. Nach Verbuchung des zu überweisenden Betrages behalten wir uns vor, das Lastschriftverfahren wieder einzusetzen. Werden die Fristen zur Zahlungsüberweisung nicht eingehalten, kann FONIC die offene Forderung an ein Inkassounternehmen zum Zwecke der Beitragung abgeben, was ggf. mit zusätzlichen Gebühren wie Mahnkosten verbunden ist.
