Der Vertrag kommt - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - zustande mit:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
www.o2.de
Ust-ID-Nr.: DE 811 889 638
Amtsgericht München HRA 70343
Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH, Sitz in München, Amtsgericht München HRB 109061, und Telefónica Deutschland Holding AG, Sitz in München, Amtsgericht München HRB 201055. Geschäftsführung und Vorstand beider Gesellschafter: Markus Haas (Vorsitzender), Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Andreas Laukenmann, Alfons Lösing, Mallik Rao, Markus Rolle. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Telefónica Deutschland Holding AG: Peter Löscher.
Aufsichtsrechtliche Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Tel: 02 28/14-0
Vor Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, ausgewählte Artikel, Zahlart) abschließend zu überprüfen und – falls erforderlich – zu ändern. Sofern Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend „Telefónica Germany“ genannt) selbst Eingabefehler feststellt, werden diese angezeigt und Sie können diese berichtigen.
Der Vertrag kommt durch Abgabe Ihres Angebots und Annahme des Angebots durch Telefónica Germany zustande. Der Vertrag kann nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
Nach Abgabe dem Klicken des Button „Jetzt kaufen“ erhalten Sie einen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung Ihrer Daten mittels Ausweisdokumenten. Diese Überprüfung kann z.B. durch ein VideoIdent oder PostIdent Verfahren durchgeführt werden. Wenn Sie das Prüfungsverfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen haben, nimmt Telefónica Germany das Vertragsangebot regelmäßig durch die Freischaltung der SIM-Karte an.
Hinweis: Sie erhalten bereits vor dem Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ über einen Zwangsdownload wichtige Vertragsinformationen einschließlich der Vertragszusammenfassung. Dabei handelt es sich um gesetzliche Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz. Durch Übermittlung dieser Informationen kommt noch kein Vertrag zustande.
Sie erhalten bereits vor Abgabe Ihrer Bestellung über einen Zwangsdownload wichtige Vertragsinformationen einschließlich der Vertragszusammenfassung. Diese enthalten u.a. die Preis- und Tarifinformationen zu Ihrer Bestellung. Nachdem Sie Ihre Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Bestellung per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Bestellung erhalten Sie ggf. eine Auftragsbestätigung. Diese enthält weitere Informationen. Außerdem enthält die Auftragsbestätigung die Rufnummer, die wichtig für die Korrespondenz mit unserer Kundenbetreuung ist.
Mobilfunk Prepaidverträge werden angeboten auf Grundlage
Alle weiteren Preislisten finden sie in unserem Downloads-Bereich.
In den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie u.a. aktuelle Informationen
In der jeweiligen Preisliste finden Sie u.a. aktuelle, tarifspezifische Informationen
Im Datenschutzmerkblatt finden Sie u.a. aktuelle Informationen
Ein Angebot zur Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate für Mobilfunkprodukte finden Sie unter https://www.breitbandmessung.de/
Unter Netzabdeckung können Sie die Verfügbarkeit des Telefónica Mobilfunknetzes für einen bestimmten Standort prüfen. Dies kann durch Eingabe eine Adresse oder durch Klick auf einem Punkt in der Netzabdeckungskarte erfolgen. Hier können Informationen zur örtlich verfügbaren Netztechnologie sowie zur Abdeckung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden abgerufen werden.
FONIC bietet derzeit keine gesonderten Produkte oder Dienste für Nutzer mit Behinderungen an.
Informationen zu Beschwerdeverfahren (z.B. bei Beschwerden zu den Themen Dienstequalität, Vertragsdurchführung und Abrechnung), zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer sowie Informationen zum Zugang zu diesen Verfahren finden Sie unter Kontakt.
Sie können sich unter der Rufnummer 0800 46 36 642 zu unseren Tarifen beraten lassen. Sofern sie einen Telekommunikationsvertrag mit uns abgeschlossen haben, erhalten Sie einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu dem für Sie besten Tarif.
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Elektro-Altgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern im Rahmen der bestehenden Sammelstellen, insbesondere bei öffentlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Herstellern, zurückgegeben werden müssen. Dies wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zum Ausdruck gebracht. Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Wir als Vertreiber haben zudem folgende Rückgabemöglichkeiten geschaffen: https://www.o2online.de/shops/
Endnutzer sind weiterhin dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro-Altgeräten vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu löschen.
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