Der Vertrag kommt - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - zustande mit:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
www.o2.de
Ust-ID-Nr.: DE 811 889 638
Amtsgericht München HRA 70343
Vor Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, ausgewählte Artikel, Zahlart) abschließend zu überprüfen und – falls erforderlich – zu ändern. Sofern Telefónica Germany GmbH & Co. OHG selbst Eingabefehler feststellt, werden diese angezeigt und Sie können diese berichtigen.
Der Vertrag kommt durch Abgabe Ihres Angebots und Annahme des Angebots durch Telefónica Germany zustande. Der Vertrag kann nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
Nach Abgabe dem Klicken des Button „Jetzt kaufen“ erhalten Sie einen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung Ihrer Daten mittels Ausweisdokumenten. Diese Überprüfung kann z.B. durch ein VideoIdent oder PostIdent Verfahren durchgeführt werden. Wenn Sie das Prüfungsverfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen haben, nimmt Telefónica Germany das Vertragsangebot regelmäßig durch die Freischaltung der SIM-Karte an.
Hinweis: Sie erhalten bereits vor dem Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ über einen Zwangsdownload wichtige Vertragsinformationen einschließlich der Vertragszusammenfassung. Dabei handelt es sich um gesetzliche Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz. Durch Übermittlung dieser Informationen kommt noch kein Vertrag zustande.
Sie erhalten bereits vor Abgabe Ihrer Bestellung über einen Zwangsdownload wichtige Vertragsinformationen einschließlich der Vertragszusammenfassung. Diese enthalten u.a. die Preis- und Tarifinformationen zu Ihrer Bestellung. Nachdem Sie Ihre Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Bestellung per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Bestellung erhalten Sie ggf. eine Auftragsbestätigung. Diese enthält weitere Informationen. Außerdem enthält die Auftragsbestätigung die Rufnummer, die wichtig für die Korrespondenz mit unserer Kundenbetreuung ist.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere vorvertragliche Informationspflichten erfolgen unmittelbar im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt oder der angebotenen Dienstleistung und im Rahmen des Bestellvorgangs.
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Elektro-Altgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern im Rahmen der bestehenden Sammelstellen, insbesondere bei öffentlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Herstellern, zurückgegeben werden müssen. Dies wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zum Ausdruckgebracht. Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Wir als Vertreiber haben zudem folgende Rückgabemöglichkeiten geschaffen: https://www.o2online.de/shops/
Endnutzer sind weiterhin dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
FONIC Tarife
Themen
Unternehmen
Services
FONIC App
Folge uns auf